Die Software von "FindWord Software" unterliegt den geltenden urheberrechtlichen Copyright-Bestimmungen. Alle Rechte an der Software von "FindWord Software" einschließlich des Handbuches und der Hilfestellung liegen beim Hersteller. Die Software-Programmpakete von "FindWord Software" dürfen weder teilweise noch vollständig dekompiliert oder disassembliert werden. Der Kunde erhält das kompilierte Modul und die Nutzungsrechte für den Einsatz in seinem Unternehmen. Der Quellcode verbleibt bei "FindWord Software". Dies gilt auch für im Kundenauftrag entwickelte Software.
Die Software von "FindWord Software" kann nach der Erst-Installation 30 Tage lang uneingeschränkt kostenlos getestet werden; wenn der Nutzer es nach Ablauf der Demozeit weiter verwenden möchte, wird der Hersteller ihm gegen Gebühr einen Freischaltcode für seinen Lizenztyp mitteilen.
Durch das Abschicken des in der Software von "FindWord Software" über »? – Registrierung...« aufrufbaren Registrierungsformulars kommt ein Kaufvertrag zustande. Ein Kaufvertrag kommt ebenfalls zustande, wenn der Nutzer dem Hersteller die in der Software von "FindWord Software" über »? – Registrierung...« abrufbare Kennung mitteilt mit dem Ziel, einen Schlüssel zur Freischaltung zu erhalten.
Eine gekaufte Lizenz gilt nur für den Rechner, auf dem FindWord installiert ist. Wenn der Kunde FindWord auf einem neuen PC einsetzen will, benötigt er eine neue Freischaltung. Diese wird ihm nach einer erneuten Registrierung vom Hersteller ggf. gegen eine geringe Gebühr neu ausgestellt, wenn der Kunde versichert, die ursprüngliche Installation de-installiert bzw. gelöscht zu haben.
Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist der Hersteller berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu verlangen. Wird bei Zahlungsverzug des Kunden ein Inkassobüro mit dem Forderungseinzug beauftragt, so hat der Kunde die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten zu tragen. Für jede Mahnung wird eine pauschale Gebühr von 5 € erhoben, mit Ausnahme der Erstmahnung.
Privatanwender erhalten für besondere, funktional eingeschränkte Fassungen der Personal-Edition, welche von Zeit zu Zeit auf Begleit-CDs von Fachzeitschriften erscheinen können, eine kostenlose Freischaltung, falls sie im Registrierungsformular zusichern, die Lizenz nur auf einem ausschließlich privat genutzen Rechner einzusetzen.
Trotz sorgfältiger Programmierung seitens des Herstellers kann keine Fehlerfreiheit für die Software von "FindWord Software" garantiert werden. Daher haftet der Hersteller nicht für Schäden, die die Software am Betriebssystem, an Programmen oder am Datenbestand des Benutzers verursacht; dies gilt auch für die von der Software aufgerufenen Komponenten oder Programme wie z.B. die Textverarbeitung Word, die unter Umständen ihrerseits weitere Programme wie z.B. die Tabellenkalkulation Excel aufrufen und somit weitere Folgefehler erzeugen können. So wird ausdrücklich daraufhingewiesen, dass es besonders beim Erfassen von Outlook-E-Mails zu Problemen und Datenverlust kommen kann.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder aus anderem finanziellen Verlust), die auf Grund der Benutzung oder der Unfähigkeit zur Benutzung der Software von "FindWord Software" entstehen, selbst wenn der Hersteller von der Möglichkeit dieser Schäden in Kenntnis gesetzt worden ist.
Als Schutz vor möglichen Schäden empfiehlt der Hersteller daher dringend das regelmäßige und häufige Sichern des Datenbestandes bzw. des gesamten Inhaltes aller Festplatten. Weiterhin empfiehlt er ausdrücklich den Einsatz eines Virenscanners.
Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen und Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck für die erste Instanz und München für höhere Instanzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Hersteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des EU-Kaufrechts.
Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.